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Zulassung zur Ausbildung "Klinische Psychologie sowie Gesundheitspsychologie"

Die Neuregelung des Psychologengesetzes 2013 (BGBl. Nr. I 182/2013) sieht im Rahmen der neuen Ausbildungsordnung laut §9 als Voraussetzung "die psychische Eignung auf Grundlage eines klinisch-psychologischen Gutachtens (..)" vor.

Im Rahmen eines Explorationsgesprächs werden für die Ausbildung/Ausübung des Berufs wesentliche Aspekte bzw. Persönlichkeitsmerkmale besprochen und im Anschluss eine testpsychologische Untersuchung durchgeführt.

Das Gutachten wird gemäß den Richtlinien des Bundesministeriums für Gesundheit sowie den Ausbildungseinrichtungen erstellt und Sie erhalten es innerhalb weniger Tage.

Informationsblatt zur Feststellung der psychischen Eignung

Ablauf der Begutachtung:

  • Anamnesegespräch

  • Explorationsgespräch (Belastungsfaktoren, Leidensdruck, …)

  • Testpsychologische Untersuchung (Persönlichkeit, Leistungsfähigkeit, …)

  • Dauer: ca. 2 Stunden

Sollten Sie Interesse an einer Supervision (Einzel- oder Gruppensetting) haben, können Sie sich jederzeit an mich wenden.

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